![Erwerbsminderungsrentner dürfen einen Mini-Job ausüben. Seit diesem Jahr sind 450 Euro zusätzlicher Monatsverdienst „unschädlich“ für den Rentenbezug.]()
REGION. (be.p) Die Hinzuverdienstgrenze bei gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten ist in diesem Jahr gestiegen. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, kann seit Jahresbeginn erstmals im Monat bis zu 450 Euro nebenher verdienen - ohne, dass diese Rente gekürzt wird. Bis Ende 2012 war nur ein Hinzuverdienst bis zu 400 Euro monatlich „unschädlich“. Erwerbsminderungsrentner können darüber hinaus ab 2013 pro Kalenderjahr in zwei Monaten bis zu 900 Euro hinzuverdienen und damit beispielsweise an Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld teilhaben. Bislang waren das 800 Euro.
Ist der Verdienst jedoch höher, wird die volle Erwerbsminderungsrente nur noch anteilig gezahlt - in Höhe von drei Vierteln, der Hälfte oder eines Viertels der Vollrente. Bei einem entsprechend hohen Hinzuverdienst kann es auch sein, dass die Rentenzahlung ganz eingestellt wird. Die Rentenkassen errechnen individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die in der Anlage 19 des Rentenbescheides aufgelistet werden. Sie hängen unter anderem davon ab, wie viel der Versicherte in den letzten drei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verdient hatte. Bei Bezug einer Teilrente wegen Erwerbsminderung wird bereits unterstellt, dass der Betroffene nebenbei noch berufstätig ist. Übertrifft er die für ihn individuell ermittelten Grenzwerte, wird die Teilrente nur noch zur Hälfte oder gar nicht mehr gezahlt.
Hinzuverdienstgrenzen sind für die Betroffenen deshalb so wichtig, weil sie durch Nebentätigkeiten ihre finanziellen Einbußen auffangen müssen, die sich beispielsweise aus dem wegen Krankheit verlorenen Arbeitsplatz ergeben. Denn nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) klafft zwischen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und dem bisherigen Einkommen eine große Lücke. Das DIA hat das am Beispiel eines 40-jährigen Versicherten durchgerechnet. Es hat ihm 20 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und ein Bruttoeinkommen...