![Für Riester-Verträge erhalten Eltern eine Förderung, die an das Kindergeld gebunden ist. Diese bekommt man aber nur auf Antrag.]()
REGION. (be.p) Die staatliche Förderung macht die Riester-Rente attraktiver als eine vergleichbare private Vorsorge, meint die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“. Gleichzeitig warnt sie aber: Die Riester-Rente lohne sich nur, wenn die Förderung vollständig und regelmäßig fließt. Die Förderung besteht in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Es gibt eine Grundzulage von bis zu 154 Euro sowie eine jährliche Zulage, die an das Kindergeld gekoppelt ist. Diese beträgt bis zu 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind. Für danach geborene Kinder sind es bis zu 300 Euro. Wichtig für Gutverdiener: 2.100 Euro an Riester-Beiträgen können im Jahr maximal als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Einzahlungen werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und führen gegebenenfalls zu einer direkten Steuererstattung. Dabei werden die Zulagen gegengerechnet.
Die Steuererstattung und die Zulagen gibt es nicht automatisch. Beides muss beantragt werden. Die Beiträge sind als Sonderausgaben nur absetzbar, wenn man bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausfüllt. Und die Zulagen erhält nur, wer über den Anbieter - beispielsweise über den Versicherer - einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gestellt hat. Der Gesetzgeber hat dafür eine Frist von zwei Jahren gesetzt: So kann für das Beitragsjahr 2011 noch bis Ende Dezember 2013 der Antrag eingereicht werden.
„Wer die Zulagen nicht beantragt“, rechnet Una Großmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor, „verliert viel Geld. Eine Mutter mit zwei kindergeldberechtigten Kindern könnte beispielsweise für das Jahr 2011 Anspruch auf insgesamt 785 Euro haben - Grund- und Kinderzulagen zusammengerechnet.“ Auch, wer nur den Steuervorteil im Auge hat, sollte an den Antrag denken. Denn das Finanzamt geht in jedem Fall davon aus, dass eine Zulage gewährt wurde. Kommt es zu einer Steuererstattung, sind die Zulagen in der...