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Kirchenkreistag hat seinen Vorstand erweitert

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Der neue Kirchenkreistag (v.l.): Friedrich Engeling (Vorsitzender), Miriam Ristau, Susann Lichterfeld, Robert Kurz und Debora Knoblauch (stellvertretende Vorsitzende). BURGWEDEL/ISERNHAGEN (r/bs). Über ein weiteres junges Mitglied in seinem Vorstand freut sich der Kirchenkreistag, das Parlament des Kirchenkreises Burgwedel-Langenhagen: In der zweiten Sitzung dieser Legislaturperiode wählten die Mitglieder am Montagabend Miriam Ristau aus der Emmaus-Kirchengemeinde Langenhagen mit großer Mehrheit in dieses Gremium. Die 22-Jährige studiert in Hannover Jura und ist Mitglied im Kirchenvorstand ihrer Gemeinde – und sie möchte noch mehr Verantwortung übernehmen: „Ich habe Interesse an den Organisationsstrukturen in unserem Kirchenkreis, und ich möchte gerne daran mitarbeiten, diese Strukturen zu fördern und voranzubringen“, sagte sie in ihrer Kurzvorstellung im Gemeindehaus der Bissendorfer St. Michaelis-Gemeinde. Mit der Wahl Miriam Ristaus besteht der Kirchenkreistagsvorstand jetzt aus fünf Mitgliedern: Neben dem Vorsitzenden Friedrich Engeling aus Burgwedel und seiner Stellvertreterin, Pastorin Debora Knoblauch aus Brelingen, gehören die Beisitzer Susann Lichterfeld (Matthias-Claudius-Kirchengemeinde Kaltenweide-Krähenwinkel), Robert Kurz (St. Paulus-Kirchengemeinde Langenhagen) und Miriam Ristau zu diesem Gremium. Die Amtszeit des Kirchenkreistagsvorstandes beträgt drei Jahre; für diese Zeit hat sich das Gremium vorgenommen, die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse enger mit der des Kirchenkreistages zu vernetzen, möglichst alle Gemeinden an wichtigen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und noch stärker als bisher, Lösungen im Gespräch zu erarbeiten. Auf einem guten Weg sei der Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen auch in einer weiteren wichtigen Frage, erklärte Friedrich Engeling in der Kirchenkreistagssitzung: „Wir haben mehr als eine Handvoll spannender Gespräche geführt, um eine Superintendentin oder einen Superintendenten zu finden.“ Engeling bat um Verständnis dafür, dass er zum Schutz der Bewerberinnen und Bewerber keinen Namen nennen könne, der weitere Zeitplan in dem Wahlverfahren sei jedoch bereits abgestimmt. So...

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